Wie kommt es überhaupt dazu, dass tragende Rinder bzw. Kühe geschlachtet werden dürfen? Das ist doch die entscheidende Frage! Alles lässt sich regeln, wenn es die zuständigen Behörden bzw.
Politiker wollen! Und was den Tierschutz anbetrifft, wo kommt der bei der Schlachtung von allen Tieren zum Tragen! Angstfrei und schmerzloses Töten?
Das soll ja wohl ein schlechter Witz sein! Jedes Tier empfindet große Angst und will nicht sterben und wie es in den Schlachthäusern zu geht, das ist ja inzwischen hinlänglich
bekannt! Es gibt nur einen Weg und das ist der Weg raus aus allem Fleischgenuss und raus aus allem was mit der Ausbeutung von Tier und Mensch zu tun hat. Doch nur "Wir gemeinsam" sind es, die das
erreichen können! Lets do it! Lasst uns beginnen!
Abstracts aus der
Schlachtung gravider Rinder - ethische und rechtliche Aspekte
Von Katharina Riehn, Gottfried Domel, Almuth Einspanier, Jutta Gottschalk, Goetz Hildebrandt, Jörg Luy und Ernst Lücker
Schlachtung | Rinder | Gravidität | Tierschutz | Ethik | Verbraucherschutz
Der Tierschutz hat in der Europäischen Union einen hohen Stellenwert, und die Sicherheit von Lebensmitteln im Rahmen des „farm-to-fork" Konzeptes der EU wird auch durch die Einhaltung von Tierschutzstandards in der Nutztierhaltung mit beeinflusst. Die Harmonisierung der Gesetzgebung bezüglich des Lebensmittel- und Fleischhygienerechts auf der einen und des Tierschutzrechts auf der anderen Seite haben dazu beigetragen, die diesbezüglich gewonnenen Erkenntnisse innerhalb der Europäischen Union umzusetzen. Für die Schlachtung tragender Tiere wurden in diesem Zusammenhang bislang weder im gemeinschaftlichen noch im nationalen Recht Regelungen getroffen.
Ein Grund hierfür ist sicherlich die Tatsache, dass die Schlachtung tragender Tiere von Seiten der Kommission als ein selten vorkommendes, unbeabsichtigtes Ereignis betrachtet wird. Erste eigene Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass bis zu 10% der weiblichen Rinder in verschiedenen Europäischen Mitgliedstaaten tragend zur Schlachtung kommen.
Ziel der eigenen Untersuchungen ist somit die Erfassung von Daten zur Prävalenz trächtig geschlachteter Rinder in Deutschland sowie tierschutzrelevanter Parameter zu Transport, Schlachtung und Schicksal der Feten bzw. ungeborenen Kälber. Im Rahmen eines 12-monatigen Erhebungszeitraums werden in diesem Zusammenhang verschiedene deutsche Schlachtbetriebe mittels eines Erhebungsbogens zur Häufigkeit der Schlachtung tragender Tiere sowie zu tierschutzrelevanten Parametern bezüglich Transport, Schlachtung und Schicksal der Feten bzw. ungeborenen Kälber befragt. Die Auswertung der Fragebögen von bislang 53 teilnehmenden Betrieben hat ergeben, dass in mehr als der Hälfte der Schlachtbetriebe regelmäßig gravide Rinder in verschiedenen Trächtigkeitsstadien geschlachtet werden. Der Anteil tragender Tiere an der Gesamtzahl der weiblichen Rinder macht bis zu 15% aus. 90% der tragend geschlachteten Rinder befanden sich im 2. oder 3. Trimester der Gravidität.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich hier keinesfalls um ein Einzeltierphänomen handelt, sondern tragende Tiere offensichtlich bewusst der Schlachtung zugeführt werden. Dies
wirft die Frage auf, inwieweit die Schlachtung gravider Tiere der im Tierschutz geforderten angst- und schmerzlosen Tötung entspricht und ob eine gesonderte Euthanasie der Feten
tragender Tiere im Anschluss an die Schlachtung notwendig wird.
- Ende des Berichtes -
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